Bericht aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 26.02.2026

Die Gemeinderatssitzung am 26. Februar 2026 brachte eine Reihe wichtiger Entscheidungen für die Gemeinde Edling. Nachfolgend berichten wir über die zentralen Tagesordnungspunkte und die Position der UBG Edling.

TOP 1-4: Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, Einwände zur Tagesordnung, Genehmigung der Niederschrift

TOP 5: Antrag auf Vorbescheid zur Wohnraum-Erweiterung des best. Wohnhauses in Form von Schleppgauben über die ganze Hauslänge, Samerstr. 13 c, Fl.-Nr. 453/6 sowie Samerstr. 13 d, Fl.-Nr. 453/7, Gemarkung Edling
Der Gemeinderat Edling stimmt nach umfangreicher Diskussion, dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids zur Wohnraumerweiterung in Form von Schleppdachgauben über die gesamte Hauslänge einstimmig zu. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Edling West I“ wird gemäß § 31 BauGB zugestimmt.

Stellungnahme UBG:
Aus Sicht der UBG Edling fügt sich das geplante Vorhaben städtebaulich vertretbar in die bestehende Umgebungsbebauung ein. 
Die UBG Edling hebt besonders hervor, dass es sich bei dem Vorhaben um eine maßvolle Nachverdichtung im Bestand handelt. Zudem dient die Maßnahme der dringend benötigten Wohnraumerweiterung für eine Familie und trägt damit zur Sicherung zeitgemäßen Wohnens im Gemeindegebiet bei. Die geplante Erweiterung erfolgt ausschließlich durch bauliche Maßnahmen am bestehenden Gebäude. Eine zusätzliche Inanspruchnahme oder Versiegelung von Bodenflächen ist damit nicht verbunden. Aus Sicht der UBG wird so dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen und einer weiteren Flächenversiegelung im Außenbereich entgegengewirkt.
Der UBG Edling ist bewusst, dass mit der Genehmigung ein Präzedenzfall geschaffen werden kann. Dieser wird jedoch ausdrücklich positiv bewertet, da er eine familiengerechte und zeitgemäße Schaffung von Wohnraum im Bestand ermöglicht und damit den aktuellen wohnungspolitischen Zielsetzungen entspricht.
Darüber hinaus vertritt die UBG Edling die Auffassung, dass die bestehenden Bebauungspläne im Gemeindegebiet in einer der kommenden Wahlperioden überprüft werden sollten, um deren Zeitgemäßheit im Hinblick auf heutige Wohnbedarfe und Möglichkeiten der Nachverdichtung zu bewerten.
Aus diesen Gründen hat die UBG Edling dem Antrag – trotz abweichender Empfehlung der Verwaltung – zugestimmt.

TOP 6: Antrag auf Nutzungsänderung, Einbau von 3 Wohnungen in ein bestehendes Gebäude sowie Errichtung von Garagen und Holzlager in Allmannsberg 4, Fl.- Nr. 1542, Gemarkung Edling
Der Gemeinderat hat den Antrag nach kurzer Diskussion einstimmig genehmigt.

TOP 7: Antrag auf Baugenehmigung zur Wohnraumerweiterung des bestehenden Zweifamilienhauses durch Aufstocken der Garage und Anbau eines Wintergartens mit Dachterrasse in Attelthal 3 a, Fl.-Nr. 1717/1, Gemarkung Edling
Der Gemeinderat hat den Antrag nach kurzer Diskussion einstimmig genehmigt.

TOP 8: Antrag auf Zuschuss der öffentlichen Pfarrbücherei Edling
Der Gemeinderat der Gemeinde Edling beschließt einstimmig, der öffentlichen Pfarrbücherei Edling für das Jahr 2026 einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 Euro zu gewähren.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2026 eingeplant.

Stellungnahme UBG:
Die UBG Edling unterstützt den Antrag der öffentlichen Pfarrbücherei Edling auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 3.000 Euro für das Jahr 2026 ausdrücklich und aus voller Überzeugung.
Die Pfarrbücherei ist eine zentrale kulturelle und bildungsbezogene Einrichtung in unserer Gemeinde. Sie bietet Menschen aller Altersgruppen einen niederschwelligen Zugang zu Bildung, Information und kultureller Teilhabe und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander in Edling. Besonders hervorzuheben ist das außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement des Büchereiteams, das mit großem Einsatz und viel Herzblut diese wertvolle Arbeit möglich macht.
Der beantragte Zuschuss ist nicht nur gut investiertes Gemeindegeld, sondern wirkt als wichtiger Hebel: Die Höhe der gemeindlichen Unterstützung ist Voraussetzung dafür, dass zusätzliche staatliche und kirchliche Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Mit der Bewilligung des Zuschusses stellt die Gemeinde sicher, dass diese Fördermöglichkeiten voll ausgeschöpft werden und die Pfarrbücherei langfristig finanziell abgesichert bleibt.
Aus Sicht der UBG Edling ist die Unterstützung der Pfarrbücherei eine Investition in Bildung, Kultur und Lebensqualität in unserer Gemeinde. Sie stärkt das Gemeindeleben nachhaltig und kommt direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Deshalb begrüßt die UBG Edling den einstimmigen Beschluss des Gemeinderates ausdrücklich und dankt dem Büchereiteam für sein herausragendes Engagement.

TOP 9: Vollzug der Gemeinderats-Geschäftsordnung; Bekanntgabe zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln
Der 2. Bürgermeister informierte in der Vertretung des 1. Bürgermeisters den Gemeinderat gemäß Art. 11 Abs. 2 Nr. 2a der Gemeindeordnung über im 2. Halbjahr 2025 angeordnete Ausgaben über 3.000 €.

Vermögenshaushalt
Schwerpunkte lagen auf Rathaus‑Sanierung und ‑Erweiterung, Ausstattung sowie Abwasserzweckvereinbarung. Genannt wurden u. a.:

  • Einbauküche im Rathaus (2. OG)
  • Investitionskostenbeteiligungen Abwasser (Schlussrechnung 2024, Vorauszahlung 2025)
  • Umbau von Bestandstüren, Serienmöblierung (Nachtrag), Nachbarwand‑Sanierung
  • Äußere Blitzschutzanlage, Briefkasten
  • Archivregale
  • Plissee/Jalousien/Akustikmodule für das Bürgerbüro (Teil‑ und Schlussrechnung)
  • Abwassertauchpumpe für die FFW Steppach
  • Sanierungsarbeiten (u. a. Wände) im FW‑Haus Edling

Verwaltungshaushalt
Hier betrafen die größeren Ausgaben vor allem Infrastruktur, Gebühren und Veranstaltungen:

  • Tiefbau (Sickerschacht Hochfellnstraße)
  • Gebühren der überörtlichen Rechnungsprüfung (2015–2022)
  • Catering (Verabschiedung Kloster)
  • Material für Leitungsumbau Brandstätt
  • Standesamtsgebühren 2024 (Stadt Wasserburg)
  • Weihnachtsfeier (Gasthaus Esterer)

Fazit: Die gemeldeten Ausgaben dokumentieren überwiegend investive Maßnahmen rund um das Rathaus, Pflichtzahlungen im Abwasserbereich sowie laufende Verwaltungs‑ und Infrastrukturkosten.

Der Gemeinderat hat dem Vollzug der Gemeinderatsgeschäftsordnung einstimmig zugestimmt.

TOP 10: Festlegung der Wahlhelferentschädigung (Erfrischungsgeld) für die Kommunalwahlen 2026
Die Wahlhelferentschädigung (Erfrischungsgeld) für die Kommunalwahlen 2026 soll wie folgt festgesetzt werden:

  • 80,00 € für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahlsonntag,
  • 50,00 € für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die ab 18:00 Uhr ausschließlich zur Auszählung eingesetzt werden,
  • 40,00 € Erfrischungsgeld für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei einer eventuell notwendigen Stichwahl zum Landrat oder Bürgermeister.

Der Gemeinderat hat den Vorschlag der Verwaltung nach kurzer Diskussion einstimmig genehmigt, da die Wahlhelferentschädigung eine kleine Anerkennung der geleisteten Arbeit am Wahltag darstellen soll.

TOP 11: Antrag der UBG Edling vom 12.01.2026; Rechtliche Grundlage für die Entfernung von Geschwindigkeitsbegrenzungen (30 km/h) im Gemeindegebiet
Die UBG Edling e. V. stellte mit Schreiben vom 12.01.2026 eine Anfrage an den Gemeinderat zur rechtlichen Grundlage bestehender bzw. entfernter Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h im Gemeindegebiet.
Hintergrund sind gemeinsam mit der Polizeiinspektion Wasserburg und dem Landratsamt Rosenheim durchgeführte Verkehrsschauen, zuletzt im März 2023. Dabei wurde festgestellt, dass mehrere Tempo‑30‑Beschränkungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen und daher rechtlich nicht haltbar bzw. widerrechtlich aufgestellt wurden.
Polizei und Landratsamt wiesen darauf hin, dass an solchen nicht StVO‑konformen Verkehrszeichen keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, da diese einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würden.
Im Sachvortrag wird insbesondere auf § 45 StVO Bezug genommen. Demnach dürfen Verkehrszeichen und Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn eine besondere örtliche Gefahrenlage vorliegt, die das allgemeine Verkehrsrisiko erheblich übersteigt. Eine Ausnahme gilt für sensible Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Alten‑ und Pflegeheime oder Krankenhäuser, bei denen Tempo‑30‑Anordnungen auch ohne gesonderten Gefahrennachweis zulässig sind, sofern ein direkter Straßenbezug oder erhöhter Ziel‑ und Quellverkehr besteht.

Die UBG Edling fordert daher:

  • eine rechtliche Aufarbeitung der Situation,
  • die Einbindung eines Verkehrs‑ bzw. Rechtsexperten, der die Rechtslage im Gemeinderat darstellt,
  • sowie die Prüfung von Möglichkeiten, unter anderem anhand vergleichbarer Gerichtsurteile, um rechtssichere Voraussetzungen für eine erneute Anordnung von Tempo‑30‑Zonen zu schaffen.

Nach ausführlicher und sachlicher Diskussion beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Edling, einen Verkehrsrechts‑ bzw. Rechtsexperten zu beauftragen, um die bestehende Rechtslage zu Geschwindigkeitsbeschränkungen im Gemeindegebiet fachlich fundiert zu prüfen und darzustellen. 
Außerdem wurde darüber diskutiert, dass sich durch diese Maßnahme vielleicht auch Chancen ergeben, andere Problembereiche im Straßenverkehr in Edling zu verbessern. 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Kostenangebot einzuholen und dieses dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

Stellungnahme der UBG:
Der Antrag der UBG Edling e. V. hat eine wichtige und notwendige Diskussion über die rechtlichen Grundlagen von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Gemeindegebiet angestoßen. Er zeigt, dass Verkehrssicherheit, Rechtskonformität und Transparenz für die UBG untrennbar zusammengehören. Die sachliche Aufarbeitung der bestehenden Tempo‑30‑Regelungen vor dem Hintergrund der geltenden Straßenverkehrsordnung ist ein wesentlicher Schritt, um sowohl rechtssichere als auch akzeptierte Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Der Gemeinderat hat die Bedeutung dieses Anliegens erkannt und mit seinem positiven Beschluss ein deutliches Signal für eine fundierte, fachlich abgesicherte Entscheidungsfindung gesetzt. Die Beauftragung eines Verkehrsrechts‑bzw. Rechtsexperten stellt sicher, dass die aktuelle Rechtslage objektiv geprüft, verständlich dargestellt und als verlässliche Grundlage für zukünftige Entscheidungen genutzt wird. Damit wird vermieden, dass Maßnahmen getroffen werden, die rechtlich angreifbar sind oder ihre gewünschte Wirkung nicht entfalten können.
Besonders positiv ist, dass der Beschluss über den ursprünglichen Antrag hinausgeht: Die Diskussion hat deutlich gemacht, dass sich aus der rechtlichen Prüfung auch neue Chancen ergeben können, weitere Problembereiche im Straßenverkehr der Gemeinde Edling zu identifizieren und nachhaltig zu verbessern. Dies eröffnet Perspektiven für ganzheitliche und langfristige Lösungen im Sinne der Verkehrssicherheit und Lebensqualität.
Insgesamt bestätigt der Beschluss den konstruktiven Ansatz der UBG Edling: Probleme werden benannt, rechtlich sauber analysiert und gemeinsam mit Verwaltung und Gemeinderat lösungsorientiert weiterentwickelt. Der eingeschlagene Weg stärkt das Vertrauen in kommunalpolitische Entscheidungen und bildet eine solide Grundlage für eine rechtssichere und zukunftsfähige Verkehrsplanung in Edling.

TOP 12: Erneuerung des Bodens im Feuerwehrhaus in Edling – Flur Kellergeschoss und Obergeschoss
Im Feuerwehrhaus Edling sollen die beschädigten Bodenbeläge im Treppenhaus des Keller- und Obergeschosses erneuert werden, da Risse im Belag und Estrich sowie lose und abgebrochene Platten vorliegen. Die Firma Fliesen Ott aus Edling soll gemäß Angebot vom 02.02.2026 mit den Arbeiten beauftragt werden. Die Auftragssumme beträgt 6.804,30 Euro brutto.

Der Gemeinderat hat den Antrag nach kurzer Diskussion einstimmig genehmigt.

TOP 13: Vergabe Auftrag Estricharbeiten Kegelbahnen
Die Verwaltung legt dem Gemeinderat die Vergabe der Estricharbeiten für die Kegelbahnen vor. Grundlage ist das Angebot der Firma Freiberger GmbH vom 11.12.2025 (Nr. A25/000047) über 50.487,54 € brutto, welches die eigentlichen Estricharbeiten ohne Feuchtigkeitssperre umfasst.
Die zuständige Versicherung hat schriftlich zugesichert, hiervon 48.972,91 € brutto zu übernehmen. Eine Kürzung in Höhe von 1.514,63 € ergibt sich, da die Versicherung eine Angebotsposition (Verharzung der Schnittstellen nach Betonschnitten) als zu hoch bepreist ansieht. Dieser Differenzbetrag ist von der Gemeinde Edling zu tragen.

Zusätzlich ist über die Art der Feuchtigkeitssperre zu entscheiden, die nicht Bestandteil der Versicherungsleistung ist. Die Firma Freiberger bietet hierfür drei Varianten an:

  • Variante 1 (Bitumen gespritzt): 12.804,30 € netto
  • Variante 2 (Bitumenschweißbahn V60): 15.545,60 € netto
  • Variante 3 (2‑komponentige Bauwerksabdichtung): 22.750,45 € netto

Die Verwaltung empfiehlt Variante 3, da aufgrund des teils stark ansteigenden Grundwasserspiegels im Bereich der Kegelbahnen ein erhöhter Feuchtigkeitseintrag zu erwarten ist. Mit dieser hochwertigen Abdichtung soll präventiv ein zukünftiger Wasserschaden vermieden werden. Die Kosten hierfür in Höhe von 27.073,04 € brutto sind vollständig von der Gemeinde zu tragen, da sie über den versicherten Wiederherstellungszustand hinausgehen.
Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten von 77.560,57 € brutto, wovon 48.972,91 € durch die Versicherung gedeckt sind. Der Eigenanteil der Gemeinde Edling beträgt 28.587,66 € (inklusive der Versicherungskürzung).
Die Verwaltung beabsichtigt, weiterhin mit der Versicherung über eine mögliche Kostenbeteiligung an der Feuchtigkeitssperre zu verhandeln.
Der Gemeinderat beschließt, die Firma Freiberger GmbH mit der Durchführung der Estricharbeiten für die Kegelbahnen gemäß Angebot Nr. A25/000047 zu beauftragen. Zusätzlich wird der Einbau einer Feuchtigkeitssperre in der Ausführung „Variante 3“ (2‑komponentige Bauwerksabdichtung) beschlossen.
Die Gesamtkosten betragen 77.560,57 € brutto. Davon übernimmt die Versicherung einen Betrag von 48.972,91 €, der verbleibende Betrag wird von der Gemeinde Edling getragen.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Gespräche mit der Versicherung fortzuführen, um gegebenenfalls auch für die Feuchtigkeitssperre noch eine Kostenübernahme zu erreichen.

TOP 14: Neubau des Edlinger Rathauses; Auftragsvergabe Vordächer
Für den Erweiterungsbau des Edlinger Rathauses sollen neue Eingangsüberdachungen montiert werden. Geplant sind insgesamt vier freitragende Glasvordächer ohne Abstützung, die jeweils 1 Meter aus der Wand auskragen: ein 2 Meter langes Element am westlichen Nebeneingang der Arztpraxis sowie drei Elemente mit zusammen 6 Metern Länge am nördlichen Zugang zur Arztpraxis.
Die Konstruktion entspricht einem bereits im letzten Jahr am Eingang der öffentlichen Toiletten montierten Vordach und wurde wegen ihres filigranen Erscheinungsbildes und der einfachen Montage gewählt.
Die Firma „die Glaser“ aus Bad Aibling bietet Lieferung und Montage der vier Elemente zu einem Gesamtpreis von 10.318,49 Euro brutto an.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erteilt den Auftrag für die Eingangsüberdachungen am Erweiterungsbau an die Firma „die Glaser“ aus Bad Aibling zum Angebotspreis von 10.318,49 Euro brutto.

TOP 15: Sanierung des Edlinger Rathauses; Vergabe der Außenanlage – Nachtrag
Der Gemeinderat Edling hatte am 10.04.2025 die Außenanlagen im Zuge der Sanierung des Rathauses an die Firma Oberbauer (Amerang) zum Preis von 49.944,06 € brutto vergeben.
Für diese Arbeiten liegt nun ein Nachtragsangebot vom 28.01.2026 vor. Dieses umfasst:

  • einen Sickerschacht zur Verbesserung der Regenwasserbeseitigung sowie
  • Granitpalisaden, die aus Platzgründen, zur öffentlichen Sicherheit und zur Einhaltung des Gestaltungskonzepts notwendig sind.

Durch die Ausführung der Granitpalisaden ergeben sich im Hauptauftrag Einsparungen bei den Pflasterarbeiten von ca. 4.000 € netto.
Der Nachtrag beläuft sich insgesamt auf 13.849,22 € brutto.
Der Gemeinderat stimmte dem Nachtragsangebot zu, da die ausgeführten Arbeiten ordnungsgemäß erbracht wurden. Gleichzeitig wurde kritisch angemerkt, dass die fortlaufenden Kostenmehrungen im Rahmen der Sanierung und des Neubaus im Gremium zunehmend auf Unverständnis stoßen.

TOP 16: Erhöhung des Treppengeländers im Rathaus
Das Treppengeländer im Edlinger Rathaus ist derzeit 90 cm hoch und genießt Bestandsschutz, da es den Vorschriften zum Zeitpunkt der Baugenehmigung entsprach. Nach aktuellem Recht müssen Geländer in öffentlichen Gebäuden jedoch 1,00 m hoch sein.
Im Rahmen einer Sicherheitsbegehung wurde daher eine Erhöhung geprüft. Als wirtschaftliche Lösung ist vorgesehen, auf das bestehende Geländer senkrechte Stahlstäbe aufzuschweißen und darauf ein zusätzliches Handlaufrohr zu montieren, um die erforderliche Höhe zu erreichen.
Die Kosten betragen laut Angebot 7.080,50 € brutto für 35 m Geländerlänge; tatsächlich werden voraussichtlich ca. 27 m ausgeführt und nach Laufmetern abgerechnet.
Aus Sicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung der Geländererhöhung.
Der Gemeinderat beschließt aus Gründen der Sicherheit sowie im Sinne einer vorausschauenden und nachhaltigen Planung die Erhöhung des bestehenden Treppengeländers im Rathaus Edling auf die künftig geltende Regelhöhe. 
Die Maßnahme dient der frühzeitigen Anpassung an aktuelle Sicherheitsstandards

TOP 17: Erweiterung der Straßenbeleuchtung Viehhauser Straße
In der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2026 wurde auf Einwand der UBG Edling der Auftrag für die Straßenbeleuchtung im Bereich des neuen Baugebiets an der Viehhauser Straße an die Bayernwerk Netz GmbH vergeben.
Gleichzeitig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, ein weiteres Angebot für zusätzliche Brennstellen entlang der Viehhauser Straße sowie der Lärchenstraße bis zur Einmündung Lärchenstraße 39 einzuholen.
Im vorliegenden Angebot der Bayernwerk Netz GmbH ist die Errichtung von fünf zusätzlichen Leuchtstellen einschließlich Verkabelung und notwendiger Erdarbeiten zu einem Bruttopreis von 17.591,63 € enthalten.
Vorgesehen sind optisch gleiche LED-Leuchten mit einer Lichtfarbe von 3000 K sowie Dimmfunktion.

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung von fünf zusätzlichen LED‑Leuchtstellen entlang der Viehhauser Straße und der Lärchenstraße gemäß Angebot der Bayernwerk Netz GmbH zum Bruttopreis von 17.591,63 € einstimmig zu.

Stellungnahme der UBG:
Die UBG Edling begrüßt den einstimmigen Beschluss des Gemeinderats zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung entlang der Viehhauser Straße und der Lärchenstraße ausdrücklich. Mit der Beauftragung der Bayernwerk Netz GmbH wird eine verlässliche, fachgerechte und wirtschaftliche Umsetzung sichergestellt.
Besonders positiv bewerten wir, dass der Gemeinderat unserem Hinweis aus der Sitzung vom 28.01.2026 gefolgt ist und zusätzliche Brennstellen über das neue Baugebiet hinaus realisiert werden. Die fünf zusätzlichen LED‑Leuchtstellen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und des subjektiven Sicherheitsgefühls für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für Fußgänger und Radfahrer.
Die Entscheidung für moderne, energieeffiziente LED‑Leuchten mit warmer Lichtfarbe (3000 K) und Dimmfunktion zeigt zudem, dass Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit sinnvoll miteinander verbunden werden. Der dafür aufgerufene Bruttopreis ist aus unserer Sicht angemessen und gut investiert.
Insgesamt ist dieser Beschluss ein gutes Beispiel für sachorientierte, konstruktive Gemeinderatsarbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Edlings, die die UBG Edling weiterhin aktiv und verantwortungsvoll mitgestalten wird.

TOP 18: Straßenbeleuchtung/ Umstellung auf LED
Die Gemeinde Edling plant die vollständige Umstellung ihrer Straßenbeleuchtung auf moderne LED‑Technik. Ausgangspunkt hierfür war ein Antrag der UBG Edling, auf dessen Grundlage die Verwaltung gemeinsam mit den Bayernwerken ein Grobkonzept erarbeitet hat. Von insgesamt 296 Brennstellen im Gemeindegebiet sind 258 Leuchten für eine Umrüstung vorgesehen, da bereits 43 Straßenlaternen in den vergangenen Jahren auf LED‑Technik umgestellt wurden.
Ziel der Maßnahme ist es, ökologische, wirtschaftliche und qualitative Verbesserungen zu erreichen, insbesondere durch

  • eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂‑Emissionen,
  • eine Verringerung der Lichtverschmutzung,
  • eine angenehme Lichtfarbe von maximal 3.000 Kelvin sowie
  • die Einhaltung der DIN EN 13201‑1 zur Gewährleistung einer normgerechten Beleuchtung.

Die Investitionskosten für die vollständige Umstellung belaufen sich auf rund 141.600 Euro netto. Durch die Maßnahme kann der jährliche Stromverbrauch von derzeit etwa 64.000 kWh auf rund 14.000 kWh gesenkt werden, was einer Einsparung von rund 50.000 kWh pro Jahr entspricht.
Grundsätzlich wurden zwei Umsetzungsvarianten geprüft. Variante 1 sieht eine vollständige Umstellung aller Leuchten in einer Ausführungsphase vor. Diese Variante bietet insbesondere folgende Vorteile:

  • einheitliches Beleuchtungsbild im gesamten Gemeindegebiet,
  • maximale und sofort wirksame Energieeinsparungen,
  • schneller Nutzen für Verkehrssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz.

Innerhalb dieser Variante wurden zwei Optionen betrachtet. Variante 1a sieht eine Umsetzung mit Inanspruchnahme einer BMU‑Förderung von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten vor. Dem steht jedoch ein Bewilligungszeitraum von rund 18 Monaten gegenüber, wodurch sich die Umsetzung erheblich verzögern würde. Die dadurch entgehenden Energie‑ und Kosteneinsparungen können den rechnerischen Fördervorteil teilweise oder vollständig aufheben. Variante 1b verzichtet auf eine Förderung und ermöglicht eine zeitnahe Umsetzung. Dadurch können die Einsparungen sofort realisiert werden, zudem entfällt zusätzlicher Verwaltungs‑ und Planungsaufwand.
Als Variante 2 wurde eine gestaffelte Umstellung in mehreren Ausführungsphasen geprüft. Diese Variante hätte zwar den Vorteil einer zeitlich verteilten finanziellen Belastung, ist jedoch mit folgenden Nachteilen verbunden:

  • längere Gesamtdauer des Projekts,
  • verzögerte Realisierung der Energieeinsparungen,
  • über Jahre hinweg uneinheitliche Beleuchtung im Gemeindegebiet.

Aus wirtschaftlichen, technischen und gemeinwohlorientierten Gründen wurde Variante 2 daher als weniger geeignet bewertet. In der Gesamtbetrachtung wurde die vollständige Umstellung in einer Ausführungsphase als sinnvollste Lösung angesehen. Während Variante 1a unter bestimmten Annahmen rechnerisch leicht wirtschaftliche Vorteile bieten kann, überwiegen bei Variante 1b die praktischen, ökologischen und gesellschaftlichen Vorteile durch die sofortige Umsetzung. Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat einstimmig die vollständige Umstellung der Straßenbeleuchtung in einer Phase ohne Förderinanspruchnahme (Variante 1b).

Der Gemeinderat fasst nach eingehender Beratung einen einstimmigen Beschluss und folgt der Empfehlung der Verwaltung zur Variante 1b.

Stellungnahme der UBG:
Die Entscheidung des Gemeinderates zur vollständigen Umstellung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik ist ein wichtiger und zukunftsweisender Schritt für die Gemeinde Edling. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass der gesamte Prozess durch den Antrag der UBG Edling angestoßen wurde. Damit hat die UBG maßgeblich dazu beigetragen, ein Thema mit hoher ökologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz auf die Agenda zu setzen und konkret voranzubringen.
Die nun beschlossene Variante 1b zeigt, dass pragmatisches Handeln und verantwortungsbewusste Kommunalpolitik Hand in Hand gehen können. Durch den Verzicht auf eine zeitlich verzögernde Förderung wird eine schnelle Umsetzung ermöglicht, sodass die erheblichen Energieeinsparungen sofort wirksam werden. Dies bedeutet nicht nur eine deutliche Reduzierung des Stromverbrauchs und der CO₂‑Emissionen, sondern auch einen unmittelbaren Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde.
Gleichzeitig profitieren die Bürgerinnen und Bürger von einer modernen, normgerechten und umweltfreundlichen Beleuchtung mit reduzierter Lichtverschmutzung und angenehmer Lichtfarbe. Der einstimmige Beschluss des Gemeinderates unterstreicht den breiten Konsens für diesen Weg und zeigt, dass gute Anträge – wie jener der UBG Edling – konstruktive Diskussionen anstoßen und zu tragfähigen, gemeinsamen Entscheidungen führen können.
Insgesamt ist die LED-Umstellung ein gelungenes Beispiel dafür, wie aus einer politischen Initiative heraus ein konkretes, nachhaltiges und zukunftsorientiertes Projekt für die gesamte Gemeinde entsteht.

TOP 19: Auftragsvergabe; Erneuerung der Lüftungsanlage am Edlinger Sportheim (Kegelbahnen)
Im Zuge der weitergehenden Sanierungsmaßnahmen am Edlinger Sportheim wurde festgestellt, dass die bestehende Lüftungsanlage, welche die Umkleiden sowie die Kegelbahnen versorgt, aufgrund ihres Alters und technischer Mängel nicht mehr funktionsfähig und nicht reparabel ist.
Nach fachlicher Begutachtung durch Herrn Müller vom Ingenieurbüro Kas + Maier wird insbesondere für die Kegelbahnen aus Gründen der Raumgeometrie und der zeitweisen hohen Personenzahl eine ausreichende und zuverlässige Belüftung als zwingend erforderlich angesehen.
Empfohlen wird daher eine separate, unabhängige Lüftungsanlage ausschließlich für die Kegelbahnen. Hierbei können bestehende Leitungswege im Kellergeschoss weitgehend weitergenutzt werden. Die neue Anlagentechnik soll im ehemaligen Heizungstankraum im Kellergeschoss installiert werden.
Für diese Maßnahme liegt ein Angebot der Firma Lüftungs- und Klimaanlagenbau Huber GmbH & Co. KG vom 19.02.2026 vor. Die Kosten für Lieferung und Einbau der neuen Lüftungsanlage für die Kegelbahnen belaufen sich auf 22.634,99 € brutto.

Die Gemeinderäte stimmen der Maßnahme einstimmig zu und befürworten die Vorausschauende Planung.

TOP 20: Vergabe der Trockenbauarbeiten Sanierung Rathaus Edling – Nachtrag
Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten am Rathaus Edling wurde 2024 für 66.042,98 € brutto vergeben. Nach zwei genehmigten Nachträgen (4.905,94 € brutto) lag die Auftragssumme bei 70.948,92 € brutto.
Die ungeprüfte Schlussrechnung beträgt 106.067,01 € brutto, zuzüglich voraussichtlich weiterer ca. 5.000 € brutto nach Endprüfung.
Die Mehrkosten resultieren aus bauprozessbedingten Zusatzleistungen (u. a. Statik, Bodenaufbauten, Decken, WCs) sowie nachträglichen Bauherrnwünschen (Akustikdecken, Bürgerbüro, Klimatisierung, Windfang).
Die Differenz zur Auftragssumme beträgt derzeit ca. 29.511 € netto bzw. 35.118 € brutto; die Schlussrechnung wird noch final geprüft.
Der Gemeinderat stimmte dem Nachtragsangebot zu, da die ausgeführten Arbeiten ordnungsgemäß erbracht wurden. Gleichzeitig wurde kritisch angemerkt, dass die fortlaufenden Kostenmehrungen im Rahmen der Sanierung und des Neubaus im Gremium zunehmend auf Unverständnis stoßen.

TOP: 21 Anpassung des Pachtvertrages zwischen der Gemeinde Edling und dem DJK-SV Edling
Zunächst musste vom Gemeinderat beschlossen werden, dass dieser Antrag in der Sitzung behandelt wird, da dieser nicht fristgerecht eingereicht wurde.

Nach intensiver Diskussion innerhalb des Gemeinderats wurde der Antrag entgegen der 4 Stimmen der UBG Edling zugelassen.

Stellungnahme der UBG:
Die UBG Edling hat dem Auftrag zur Aufnahme des vorliegenden Antrags nicht zugestimmt.

Grund hierfür ist, dass der Antragsteller erneut die geltenden Einreichungsfristen nicht eingehalten hat. Bereits in der Vergangenheit kam es mehrfach zu Fristversäumnissen. Dieses wiederholte Verhalten führt dazu, dass der Gemeinderat unter zeitlichen und organisatorischen Druck gesetzt wird, da kurzfristig über die Zulassung und Behandlung von Anträgen entschieden werden muss.
Aus Sicht der UBG Edling ist es nicht vertretbar, diesem Vorgehen erneut zu folgen. Die Einreichungsfristen dienen einem geordneten, transparenten und fairen Ablauf der Gemeinderatsarbeit. Sie ermöglichen allen Mitgliedern eine sorgfältige Vorbereitung und gewährleisten eine sachliche Beratung der Themen.
Die UBG Edling steht ausdrücklich für gleiches Recht für alle. Andere Antragstellerinnen und Antragsteller halten die vorgegebenen Fristen ein und erhalten kein Sonderrecht. Eine wiederholte Ausnahme für einzelne Personen empfinden wir daher als ungerecht und nicht tragbar.
Auch wenn der Gemeinderat mehrheitlich die Behandlung des Antrags beschlossen hat, halten wir es aus Gründen der Fairness, der Gleichbehandlung und der Wahrung der Arbeitsfähigkeit des Gremiums für notwendig, dieser Praxis eine klare Grenze zu setzen. Aus diesem Grund konnten wir dem Auftrag zur Antragsaufnahme nicht zustimmen.

Herr Klaus Weiß stellt im Namen des DJK‑SV Edling den Antrag, den bestehenden Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Edling und dem DJK‑SV Edling für die Sportanlagen (Sportheim, Fußballplätze, Eisstockbahnen mit Nebengebäuden) sowie für die geplante Mehrzweckhalle auf den Fl.-Nrn. 324 und 326, Gemarkung Edling, anzupassen. Hintergrund des Antrags ist die Voraussetzung für eine Förderung durch den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV), wonach eine Mindestpachtdauer von 25 Jahren nach Fertigstellung der Mehrzweckhalle erforderlich ist. Der Antrag sieht eine entsprechende Verlängerung bzw. Anpassung der Pachtzeit sowie der Kündigungsregelungen vor. Nach Darstellung der Verwaltung entstehen der Gemeinde hierdurch keine nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen.

Dem Antrag wurde nach kurzer Diskussion einstimmig zugestimmt.

Fazit der Sitzung:

Die letzte Gemeinderatssitzung war geprägt von wichtigen inhaltlichen Entscheidungen und einer ausgesprochen positiven Arbeitsatmosphäre. Mit dem finalen Beschluss zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED‑Technik wurde ein bedeutender Schritt in Richtung Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde getan. Gleichzeitig wurde die Nachverdichtung zugelassen und damit ein verantwortungsvoller Rahmen für die Weiterentwicklung des Orts geschaffen. Besonders hervorzuheben sind die sehr intensiven, sachlichen und konstruktiven Diskussionen innerhalb des gesamten Gremiums. Alle Mitglieder brachten sich engagiert ein, unterschiedliche Perspektiven wurden offen ausgetauscht und gemeinsam tragfähige Lösungen erarbeitet. Dieses respektvolle Miteinander und der spürbare Wille, im Sinne der Gemeinde zu handeln, machten die Sitzung zu etwas Besonderem. Insgesamt war es eine äußerst gelungene, motivierende und richtungsweisende Gemeinderatssitzung, die zeigt, wie viel erreicht werden kann, wenn gemeinsam an einem Strang gezogen wird.