Antrags auf Einrichtung eines beschließenden Bauausschusses

Im Herbst 2025 wurde im Gemeinderat der Antrag der UBG Edling zur Einrichtung eines beschließenden Bauausschusses gemäß Art. 32 Abs. 2 BayGO umfassend beraten.

„Zentraler Beweggrund des Antrags war es, dem Gemeinderat mehr Raum und Zeit für die langfristige Entwicklungsarbeit des Ortes zu verschaffen. Durch die Auslagerung operativer Bauangelegenheiten auf einen beschließenden Ausschuss sollte das Gesamtgremium entlastet werden, um strategische Themen, Leitlinien und Zukunftsprojekte der Gemeinde intensiver und vorausschauender bearbeiten zu können.“

Ziel des Antrags (UBG Edling):

  • Mehr Zeit und Raum für die Ortsentwicklung im Gemeinderat
  • Entlastung von operativen Bauentscheidungen

Vorteile laut Antrag:

  • Effizientere Bearbeitung von Standardbauanträgen
  • Fachspezialisierung im Ausschuss
  • Klarere Entscheidungswege & höhere Transparenz
  • Modernere, effizientere Gremienstruktur

Bedenken im Gemeinderat:

  • Befürchtete zusätzliche Sitzungsbelastung
  • Unklare Abgrenzung der Zuständigkeiten

Position der UBG Edling:

  • Klare Zuständigkeitsregeln wären definierbar gewesen
  • Bedauern über „Sitzungsbelastung“ als Hauptargument

Ergebnis:

  • Antrag abgelehnt
  • Aus Sicht der UBG: verpasste Chance, den Gemeinderat für Zukunftsaufgaben zu stärken